Wie trage ich das Verwandtschaftsverhältnis eines Pflegekindes ein?
Ich habe hier die Daten einer Familie mit nur einem Kind, ein Pflegekind. Ob die Liste vollständig ist, möchte ich bezweifeln, weil Geburtsdaten nach 1903 generell nicht verfügbar sind ohne direktes verwandtschaftliches Verhältnis. Und das Kind wurde 1903 geboren. Die tatsächlichen Eltern wurden nicht genannt, nur die Pflegeeltern.
Antworten
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Grüß Gott, @Bettina58
der rein technische Aspekt wird in der Hilfe beschrieben:
- Rechts oben das Symbol ? anklicken, es erscheint ein Aufspringmenü.
- Das Stichwort 'Pflegekind' eingeben und auslösen. Es erscheint die technische Beschreibung.
Im Vorspann steht
Sie können mehr als ein Elternpaar für eine Person hinzufügen, beispielsweise die leiblichen Eltern und die Adoptiveltern. Eine Möglichkeit besteht darin, das Kind dem Datensatz des Vaters oder der Mutter hinzuzufügen.
Das ist nach meiner Meinung eine in der Praxis ziemlich gefährliche Technik, da dann ein Kind mehrere, völlig unterschiedliche, leibliche Eltern haben kann (wie ich in den anderen Beiträgen schon gezeigt habe). Gleichzeitig kann das Kind parallel adoptiert werden und physisch bei mehreren Pflegeeltern wohnen. Das ist bisher nur von 'Hermine Granger' bekannt, die so 'Alte Runen' usw. parallel lernen konnte.
FS trennt mehrere Aspekte nicht besonders streng:
- biologische Vererbung (zwei Elternteile unterschiedlichen Geschlechts)
- rechtliche Vererbung (von der jeweils gültigen Rechtslage abhängig)
- Beziehungen aller möglichen Art (z. B. Vormundschaft, Pflegschaft und auch Geburtshilfe durch Hebammen, Taufe, Einsegnung durch Pfarrer usw.)
Theoretisch sind in FS z. B. mehrere konsekutive Adoptionen erlaubt. Um das zu verhindern, müsste es aber in FS möglich sein, ein Zeitintervall
von-bis
einzugeben, das vom Programm geprüft und ggf. beanstandet wird.Die google-Suche nach 'Pflegschaft' liefert etwa 46.800 Treffer
https://beratung.de/recht/ratgeber/pflegschaft-welche-formen-von-pflegschaft-gibt-es_frkynm
Solange keine weiteren Informationen vorliegen, sind die Kinder "Vollwaisen", da nach aktuellem Recht beispielsweise die Pflegschaft auf eine bestimmte Zeit beschränkt bleibt, also nicht dauerhaft währt. Dazu kann es sich bei den Pflegern um Einzelpersonen, gleichgeschlechtliche Paare oder auch Gerichte handeln.
mfg Hans-Jürgen (Scheibl)
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Da ich diese Antwort nicht verstehe, lasse ich das Pflegekind eben weg.
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Was ist wichtiger? Die Pflegeeltern oder die Pflegekinder?
Die Kinder suchen immer noch ihre leiblichen Eltern, zur Not ihre juristischen Eltern. Ihre Pflegeeltern werden in ihrer Erinnerung bleiben, haben aber für deren Stammbaum keine Bedeutung, also die Pflegeeltern weglassen. Diese haben ihren eigenen Stammbaum.
p. s. Bei meinem letzten Post habe ich leider wichtige Beziehungen vergessen:
- Patenschaften
- religiöse Beziehungen (Siegelungen)
Paten können, müssen aber nicht mit dem Patenkind verwandt sein. Religiöse Beziehungen können auch entsprechend der definierenden Religion rückwirkend entstehen.
Vielleicht denke ich zu kompliziert. Aber ich stelle mich einach auf den Standpunkt einer Person innerhalb von FS und blicke mich langsam um.
Mit einer Reihe von weiteren Personen trete ich in meinem Leben in eine Beziehung. Diese kann dauerhaft oder temporär begrenzt sein. Die Art der Beziehung wird durch eine Rolle beschrieben. Zu jeder Rolle gibt es eine inverse Rolle (Elter <> Kind, Pate <> Patenkind, Hebamme <> Säugling, Ehemann <> Ehefrau usw. ) Dazu muss man sich gedanklich einfach auf den Gegenpart stellen und zurückschauen.
Eine Reihe von Beziehungen sind per se dauerhaft (biologisch: Elter(teil) <> Kind), andere sind temporär (Ehemann <> Ehefrau). Jede Beziehung hat einen Anfang (Geburt, Heirat, Vormundschaft, Pflegschaft). Temporäre Beziehungen haben ein Ende (Tod des Partners, Scheidung, Erreichen des 18. Lebensjahres (Volljährigkeit) usw.) Einige Endpunkte kann man ableiten (eigener Tod, Tod des Partners, das Erreichen einer Altersgrenze), andere nicht ohne entsprechende Dokumente (Scheidung).
Eine Reihe von Beziehungen sind per se einmalig, andere konsekutiv (zeitlich aufeinanderfolgend) oder auch parallel. Ein Genealogie-Programm muss alle diese Fälle überwachen. So sollte es in FS beispielsweise keine biologisch mehrfachen Eltern zu einem Kind geben.
Theoretisch muss FS neben den dauerhaften Beziehungen die temporären Beziehungen getrennt von diesen aufbewahren und mit einem (Zeit-) Existenzintervall versehen (was aber bisher nicht vorgesehen ist). Und dann muss natürlich jede Rolle möglichst eindeutig (und überschneidungsfrei) definiert werden.
Um das Ganze nicht zu einfach zu machen, sind alle Informationen auch noch mit einer gewissen Unsicherheit versehen oder fehlen ganz. Aber auch Fehler durch die Schreiber der Artefakte sind zu erwarten.
mfg Hans-Jürgen (Scheibl)
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Du hast scshon recht, dass die Pflegeeltern nicht in den Stammbaum gehören. Aber sie gehören ERWÄHNT! So wie man eine Totgeburt erwähnt. Wie man einen Beruf erwähnt. Wie man die Religionszugehörigkeit erwähnt. Ja, es gibt sogar die Möglichkeit zu erwähnen, dass jemand ledig verstorben ist! Wenn die echten Eltern nicth genannt werden möchten, sollte man doch immerhin die Pflegeeltern zumindest erwähnen.
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