Mit welchem Nachnamen wird der uneheliche Sohn in den Akten geführt, der Sohn einer Witwe?
Margaretha Both FS-ID GDCQ-FKP hat vier Jahre nach dem Ableben ihres Ehemannes einen Sohn zur Welt gebracht und ihn Johann genannt.
Solche Fälle sind immer schwierig zu recherchieren. Ich finde die Sterbeurkunde der Mutter nicht und auch keine Sterbe- oder Heiratsurkunde von diesem Johann. Ich habe also nur die Geburtsurkunde, wo nicht drinsteht, unter welchem Familiennamen er geführt wurde. Natürlich könnte man eine polizeiliche Meldebestätigung von ihm anfordern, aber die ist kostenpflichtig. Wenn ich solche Dokumentte anfordern würde, wüsste ich nicht, wo ich anfangen und aufhören kann. So viel Geld kann man gar nicht verdienen.
In der verlinkten Geburtsurkunde ist sein Nachname auch nicht vermerkt. Er ist zwar als Jenal indexiert, aber das will ja nichts heißen. Wie war das denn gesetzlich geregelt?
Ich hab schon in solchen Urkunden gelesen, dass das kKind - unehelich oder nicht - trotzdem unter dem Ehenamen der Mutter geführt wurde. Aber hier ist kein solcher Vermerk.
Antworten
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Hallo Bettina,
Hier gilt:
Familienname der Mutter zum Zeitpunkt der Geburt des unehelichen Kindes.
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