standesamtliche und kirchliche hochzeit eintragen
standesamtliche und kirchliche hochzeit eintragen
Antworten
-
Hallo Herr Allroggen,
bitte genauer formulieren, um was es bei dem angeführten Thema geht. Dann können wir die betreffende Antwort geben 🙂.
0 -
In Deutschland muss seit den 70er Jahren des 19.Jahrhunderts die Pflicht, vor der kirchlichen Trauung sich standesamtlich zu vermählen. Ich erkenne in FamilySearch nur die Möglichkeit eine Vermählung einzutragen. Natürlich kann ich eine weitere Heirat eintragen, wie bei einer weiteren Hochzeit (nach Scheidung, bzw. Tod des bisherigen Partners). Ich sehe aber eher einen zweiten Termin zu einem Ereignis.
Ist es so besser verständlich?
Vielen Dank
Dieter Allroggen
1 -
Ja, jetzt ist es verständlich was Sie meinen, vielen Dank. Wir melden uns in der kommenden Woche nochmals zu dieser Anfrage, Herr Allroggen, bitte noch ein klein wenig Geduld.
.
0 -
Hallo Herr Allroggen,
hier jetzt die Antwort zu Ihrer Anfrage:
hier der Link, für eine Information und Anleitung für Hinzufügungen von Angaben zu Ehen:
Man kann die standesamtliche Eheschließung auch, denke ich, auf der Seite für Paarbeziehung (erscheint nach Klick auf den Bleistift beim Eintrag Eheschließung auf der Personenstandsseite) unter der Rubrik Notizen noch zur kirchlichen Hochzeit dazu vermerken (oder umgekehrt, je nachdem was man hervorheben möchte).
Bei beiden Optionen hätten Sie jeweils alle zwei Termine zur Eheschließung untergebracht.
0