Warum werden Urkunden von Standesämtern aus der NS-Zeit abgelehnt?
Von 1933 bis 1945 waren Standesämter gezwungen auf Urkunden Stempel mit dem Hakenkreuz zu verwenden. Ich halte es für unsinnig diese Urkunden deshalb nicht einbinden zu dürfen. Spätesten in 30 Tagen, so die Mitteilung, werde meine Abbildung gelöscht. Noch unverständlicher ist für mich diese Mitteilung, da in anderen Datensätzen solche Urkunden eingefügt werden durften, z.B.: https://www.familysearch.org/photos/artifacts/125435227.
Beste Antworten
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Hallo Gernot,
hier kannst Du Informationen einsehen, mit welchen Kriterien Erinnerungen, die hochgeladen werden verknüpft sind:
Schicke Dir noch eine persönliche Nachricht hierzu.
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Hallo Gernot,
der obige Link den Karin eingegeben hat ist sehr gut.
Ich möchte noch hinzufügen, dass man eine Mitteilung von FamilySearch bekommt, so wie du das oben beschrieben hast.
Auf diese E-Mail kannst du innerhalb von 30 Tagen antworten, wenn Du nicht mit der Löschung einverstanden bist. In dieser Antwort bitte eine Mitteilung machen, dass Du alle Richtlinien eingehalten hast und das Bild aus dem und dem Grund hochgeladen werden soll.
So wird der Vorgang hier nicht geschlossen, sondern neu geöffnet und von einem Mitarbeiter bearbeitet, der das Bild überprüft.
In Deinem Fall ist das Bild angesehen worden und freigegeben.
Ich wünsche dir viel Freude mit der Familiengeschichte.
LG
Rolf
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Danke Karin und Rolf für eure Hilfe. Die angesprochene Mail habe ich erhalten, aber leider nicht richtig gelesen, dass ich einen Einspruch erheben kann. Generell fände ich es aber gut, wenn die automatische Prüfung Urkunden erkennt und nicht moniert.
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Lieber Gernot ..
.. am einfachsten ist es nachdem ein Bild automatisch "moniert" wurde es umgehend selbst aus familysearch zu löschen (auch aus dem Papierkorb mit dem Namen "kürzlich gelöscht") und nicht die 30 Tage abzuwarten bis familysearch es löscht ..
Dann kann "man" es ggfs. z. B. gleich noch einmal versuchen, denn nicht immer ist das Ergebnis dieses Filters gleich .. ;-)
Ansonsten sind mir auch schon Urkunden "untergekommen" bei denen die Menschen, also vermutlich meine mir vorangegangenen Angehörigen nach Ende des "dritten Reiches" die Hakenkreuz Rune im Siegelabdruck mit einem Stift dunkel eingefärbt und unkenntlich gemacht hatten ebenso wie an Gebäuden und auf Fahnen und anderen offiziellen Gegenständen das Hakenkreuz wieder getilgt worden ist.
Das kann man in so einem Fall dann möglicherweise auch an der im eigenen Besitz befindlichen Urkunde - oder aber auch nur an einer Fotokopie davon bzw. indem man das Digitalisat derselben auf dem PC mit einem Bildbearbeitungsprogramm entsprechend bearbeitet vornehmen ohne den sonstigen Inhalt zu verändern.
Dann sollte man bei familysearch mit der - wenn auch bezüglich ihres historischen Inhalts verfremdeten - Urkunde nicht (mehr) "anecken" ..
Gruß aus Berlin-Neukölln ..
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... Da es sich hier ausserdem eben nur um eine unmittelbar nach der Beurkundung des am 30. März 1942 eingetretenen Sterbefalls aus dem Eintrag mit der Nummer 193 im eigentlichen Sterbebuch des Standesamts Schneidemühl von 1942 ausgestellte Urkunde handelt kann es weitere später und eben auch erst nach 1945 ausgestellte Urkunden (bzw. möglicherweise auch beglaubigte Abschriften mit dem vollständigen Registerinhalt) geben. Ebenso ist es möglich, daß das Erst- oder Zweitbuch (Haupt- bzw. Nebenregister) den Krieg überdauert hat und heute - möglicherweise sogar digital da es sich inzwischen ja auch um Archivgut handelt - aus den Beständen des Landesarchivs Berlin bei ancestry oder aus polnischen Archiven online verfügbar ist ..
Ein Siegelabdruck wurde diesen Büchern ja meist nur bei besonderen zusätzlichen Vermerken beigefügt ..
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... empfehlen würde ich ansonsten hier nicht nur den Verstorbenen sondern auch seine Ehefrau, deren Name ja in der Sterburkunde ebenso genannt wird, mit dem Stammbaum zu verknüpfen ..
Ansonsten sind tatsächlich bei ancestry digital Urkunden aus den Beständen des Landesarchivs Berlin verfügbar ..
Nämlich der Heiratseintrag des Verstorbenen und seiner Ehefrau ..
Wie auch der Sterbeeintrag aus dem die Sterbeurkunde seinerzeit ausgestellt worden ist im Erstbuch
... und im Zweitbuch (erkennbar an der zuisätzlich zum Erstbuch erforderlichen Übereinstimmungsbeglaubigung mit diesem)
Gruß aus Berlin- Neukölln ..
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Scheinen ja nicht auf großes Interesse gestoßen zu sein, meine Hinweise seinerzeit … Hab´ich jetzt ´mal exemplarisch selbst erledigt ..
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